10 000 €-Schwelle, OSS-Anmeldung, quartalsweise Meldung, DATEV-Codierung.
Der One-Stop-Shop (OSS) ist seit 01.07.2021 das Standardverfahren für grenzüberschreitende B2C-Lieferungen in der EU. Wer mehr als 10 000 € pro Jahr EU-weit verkauft (Lieferschwelle), muss sich für OSS registrieren — sonst Strafgelder + Nachzahlungen.
Die wichtigsten Punkte:
• Schwelle: 10 000 € Netto pro Kalenderjahr, gemessen über ALLE EU-Länder zusammen (nicht pro Land!).
• Registrierung: Beim BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) bis spätestens 10. des Folgemonats nach Überschreitung.
• Meldung: Quartalsweise (Q1: bis 30. April, Q2: 31. Juli, Q3: 31. Oktober, Q4: 31. Januar).
• Zahlung: Gleicher Termin wie Meldung. Du zahlst die Summe der EU-Umsatzsteuern an das BZSt — die leiten weiter.
Was NorthProfit macht:
• Schwellenwert-Tracker: Unter /tax siehst du in Echtzeit, wo du im laufenden Jahr stehst (Ampel-System).
• OSS-Report-Generator: Erzeugt pro Quartal eine fertige Meldedatei (CSV + DATEV-codiert), die dein Steuerberater direkt einreicht.
• DATEV-Kontierung: Korrekte Umsatzsteuerschlüssel pro Empfängerland (USt 8, 9, 11 etc.).
Wichtig: OSS gilt NUR für B2C. B2B-EU-Lieferungen mit gültiger USt-IdNr. laufen weiter als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (Reverse-Charge).


