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OSS-Auswertung aus Shopify vorbereiten: Anleitung (2026)

Das OSS-Verfahren kann bestimmte grenzüberschreitende B2C-Umsätze bündeln. So bereitest du die Datengrundlage aus Shopify vor und hältst Auswertung, steuerliche Prüfung und Einreichung getrennt.

12. Juni 20266 minIron Saleh — Founder, NorthProfit

Kurz gesagt: Das OSS-Verfahren ist eine Sonderregelung für bestimmte grenzüberschreitende B2C-Umsätze in der EU. Die unionsweite 10.000-Euro-Schwelle gilt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen; außerdem kann auf ihre Anwendung verzichtet werden. NorthProfit kann Bestell- und Erstattungsdaten für eine OSS-Auswertung strukturieren. Die Zuordnung muss geprüft werden, und NorthProfit reicht keine Erklärung beim BZSt ein.

Wann brauche ich überhaupt eine OSS-Meldung?

  • Du verkaufst an Privatkunden (B2C) in anderen EU-Ländern.
  • Prüfe mit deinem Steuerberater, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der unionsweiten 10.000-Euro-Schwelle erfüllt sind und ob du auf ihre Anwendung verzichtet hast.
  • Das OSS-Verfahren kann die Erklärung bestimmter Umsätze beim BZSt bündeln. Es deckt nicht automatisch jeden Steuerfall oder jede lokale Registrierung ab.

Schritt für Schritt zur OSS-Auswertung

  1. Datenquelle verbinden: Shopify ist bei NorthProfit live belegt; weitere Verbindungswege werden je Händlerkonto validiert.
  2. Vollständigkeit prüfen: Bestellungen, Erstattungen, Lieferländer, B2B-/B2C-Einordnung und Ausnahmen für den Zeitraum abgleichen.
  3. Steuerlogik prüfen: Bestimmungsland, Steuersatz und OSS-Relevanz mit deinem Steuerberater validieren.
  4. OSS-Auswertung je Quartal erzeugen: Umsätze und Steuerbeträge pro berücksichtigtem EU-Land als Arbeitsgrundlage bereitstellen.
  5. Separat einreichen: Die geprüfte Erklärung fristgerecht beim BZSt abgeben; NorthProfit übernimmt diesen Schritt nicht.

Häufige Fehler bei der OSS-Meldung

  • Die 10.000-€-Schwelle als pro-Land-Grenze missverstehen — sie gilt EU-weit gesamt, nicht je Land.
  • B2B- und B2C-Umsätze vermischen (innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmen gehören nicht in die OSS-Meldung).
  • Retouren/Erstattungen nicht gegenrechnen — sie mindern die im Bestimmungsland zu meldende USt.
  • Inland, EU-OSS und Drittland in einen Topf werfen statt sauber zu trennen.

Eine strukturierte Trennung von Inland, EU-OSS und Drittland sowie die Berücksichtigung von Erstattungen reduziert manuelle Aufbereitung. Sie ersetzt weder die fachliche Prüfung noch das Filing.