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E-Rechnungspflicht 2025–2028 für Online-Händler: Fristen, Ausnahmen und Formate

Seit dem 01.01.2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 wird das Ausstellen für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz Pflicht, ab 2028 für alle – mit Ausnahmen. Was das für Shop-Betreiber heißt.

Aktualisiert: 7 minIron Saleh — Founder, NorthProfit

Kurz gesagt: Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der Norm EN 16931; ein einfaches PDF erfüllt diese Definition nicht. Seit dem 01.01.2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsregeln bis Ende 2026 beziehungsweise Ende 2027. NorthProfit erzeugt ZUGFeRD-Dokumente mit eingebettetem EN-16931-XML; prüfe Format, Pflichtangaben und deinen konkreten Steuerfall vor dem produktiven Einsatz.

Die Fristen im Überblick

E-Rechnung: Fristen und Übergangsregeln (Quellen geprüft am 29.09.2026)
ZeitpunktWas giltFür wen
seit 01.01.2025E-Rechnungen empfangen können; dafür genügt ein E-Mail-Postfachalle inländischen Unternehmen, auch Kleinunternehmer
bis 31.12.2026Papierrechnungen bleiben zulässig; andere elektronische Formate wie ein PDF nur mit Zustimmung des Empfängersalle Rechnungsaussteller
bis 31.12.2027Übergang verlängert: weiterhin Papier oder mit Zustimmung ein anderes elektronisches Format; bestehende EDI-Verfahren bleiben nutzbarAussteller mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz (maßgeblich für 2027: Umsatz 2026); EDI für alle
ab 01.01.2027E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze ausstellenUnternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz
ab 01.01.2028E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze ausstellenalle Unternehmen, mit den unten genannten Ausnahmen

Ausnahmen von der Ausstellungspflicht

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV) und Fahrausweise (§ 34 UStDV) dürfen weiter als sonstige Rechnung ausgestellt werden.
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Ausstellen ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können.
  • Bestimmte steuerfreie Leistungen sind ebenfalls ausgenommen.
  • Rechnungen an Privatkunden (B2C) fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht.

Was als E-Rechnung zählt (und was nicht)

Entscheidend ist das strukturierte Format nach der EU-Norm EN 16931. Zwei Formate sind in Deutschland etabliert:

  • XRechnung – ein reines XML-Format (häufig im öffentlichen Auftragswesen).
  • ZUGFeRD ab Version 2.0.1 – ein Hybrid aus PDF/A-3 und eingebettetem XML. Laut BMF erfüllen alle Profile außer MINIMUM und BASIC-WL die Anforderungen.
  • Bei hybriden Formaten ist seit 2025 der strukturierte XML-Teil maßgeblich, nicht das lesbare PDF.
  • Ein normales PDF oder ein Scan ist keine E-Rechnung – es fehlt der strukturierte Datensatz.

Was du als Shop-Betreiber jetzt tun solltest

  1. Empfang sicherstellen: ein Postfach, das E-Rechnungen (XML/ZUGFeRD) annimmt, und ein nachvollziehbarer, unveränderbarer Archivierungsprozess.
  2. Ausgangsrechnungen an Geschäftskunden auf ein E-Rechnungs-Format umstellen (ZUGFeRD oder XRechnung), bevor die Pflicht für dich greift.
  3. Mit dem Steuerberater klären, ob für deine Umsätze ab 2027 (Vorjahresumsatz 2026 über 800.000 €) oder erst ab 2028 die Ausstellungspflicht gilt.
  4. E-Rechnungen aufbewahren: Laut BMF ist zumindest der strukturierte Teil acht Jahre unversehrt in seiner ursprünglichen Form aufzubewahren.

Plane die Übergabe an die Buchhaltung gleich mit: Eingangs- und Ausgangsrechnungen sollten mit ihrem strukturierten Teil bei deiner Kanzlei ankommen, damit Belege nicht doppelt erfasst werden müssen.

Häufige Fragen

Muss ich als Onlinehändler Privatkunden E-Rechnungen schicken?

Nein. Die E-Rechnungspflicht betrifft Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Rechnungen an Privatkunden sind nicht erfasst.

Ab wann muss mein Shop E-Rechnungen ausstellen?

Für inländische B2B-Umsätze ab 01.01.2027, wenn dein Vorjahresumsatz 2026 über 800.000 € lag, sonst ab 01.01.2028. Bis Ende 2026 sind Papierrechnungen zulässig, andere elektronische Formate wie ein PDF nur mit Zustimmung des Empfängers.

Ist ein PDF per E-Mail eine E-Rechnung?

Nein. Ein PDF ohne strukturierten Datensatz ist eine sonstige Rechnung. ZUGFeRD kombiniert PDF und XML; maßgeblich ist der XML-Teil.

Reicht ein E-Mail-Postfach für den Empfang?

Ja. Laut BMF genügt für den Empfang ein E-Mail-Postfach. Die empfangenen E-Rechnungen musst du trotzdem ordnungsgemäß aufbewahren.