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HOW-TO

Shopify-DATEV-Export mit dem Steuerberater validieren (2026)

So bereitest du einen DATEV-EXTF-Buchungsstapel vor, testest ihn mit einem abgeschlossenen Zeitraum und dokumentierst notwendige Korrekturen.

10. Juni 20268 minIron Saleh — Founder, NorthProfit

Kurz gesagt: Eine DATEV-Übergabe sollte Buchungssätze, Konten, Steuerschlüssel, Gebühren und Korrekturen nachvollziehbar abbilden. Ein technisch importierbarer EXTF-Stapel garantiert noch keine richtige Kontierung. Lass deshalb jeden Zeitraum plausibilisieren und dokumentiere Freigaben sowie Anpassungen.

Warum Bestelldaten allein nicht reichen

Ein Bestellexport enthält nicht automatisch die mit deinem Steuerberater vereinbarte Buchungslogik. Prüfe insbesondere:

  • Erlöskonto und USt-Schlüssel pro Buchung.
  • Trennung von Inland, EU-B2C, Drittland und Sonderfällen.
  • Zahlungsgebühren und nachvollziehbare Abstimmung mit Auszahlungen.
  • Gutschriften, Stornos, Erstattungen und Periodenbezug.
  • Fehlende oder geschätzte Daten, die vor dem Import geklärt werden müssen.

Was DATEV wirklich braucht

  • Buchungssätze mit Erlöskonto (SKR03 oder SKR04 — frag deinen Steuerberater, welcher Kontenrahmen).
  • Korrekter USt-Schlüssel je Steuerfall: Inland 19 %/7 %, EU-B2C (OSS) je Bestimmungsland, Drittland steuerfrei, Reverse-Charge.
  • Zahlungsgebühren (Shopify Payments, PayPal, Klarna) getrennt als Aufwand gebucht.
  • Auszahlungen/Payouts nachvollziehbar dem Umsatz zugeordnet.
  • Gutschriften und Stornos als eigene Belege, nicht als Umsatz-Korrektur in derselben Zeile.
  • Ein importierbares Format wie DATEV-EXTF; NorthProfit behauptet keine direkte Übertragung an DATEV.

Schritt für Schritt: die Anbindung einrichten

  1. Shop + Zahlungsanbieter verbinden, damit Bestell- und Auszahlungsdaten zusammenfließen (nicht nur Bestellungen, auch Payouts und Gebühren).
  2. Mit dem Steuerberater den Kontenrahmen klären (SKR03 vs. SKR04) und die Erlöskonten je Steuerfall festlegen.
  3. Erlöskonten und USt-Schlüssel je Land und Steuerfall mappen und Änderungen versionieren.
  4. Mit dem Steuerberater prüfen, ob und ab wann eine OSS-Registrierung für das konkrete Setup gilt.
  5. Einen Testlauf für einen abgeschlossenen Monat erzeugen und dem Steuerberater zur Freigabe geben — bevor es produktiv läuft.
  6. Jeden weiteren Buchungsstapel als Datei übergeben, Plausibilitätskontrollen wiederholen und Abweichungen dokumentieren.

Die typischen Stolperfallen

  • OSS-Umsätze als Inland verbucht — das verfälscht UStVA und OSS-Meldung gleichzeitig.
  • Zahlungsgebühren im Umsatz versteckt — Umsatz wirkt höher, Aufwand fehlt, Payout passt nicht.
  • Gutschriften nicht als eigene Belege — bringt die USt-Voranmeldung durcheinander.
  • Periodenabgrenzung: Verkauf in Q1, Retoure in Q2 — die Erstattung muss im richtigen Zeitraum landen.

Ein Tool kann die wiederkehrende Aufbereitung unterstützen. Die konkrete Kontierung, Vollständigkeit und steuerliche Behandlung stimmst du weiterhin mit deinem Steuerberater ab; dieser Artikel ist keine Steuerberatung.